Erforderliche Bewertungsunterlagen
Für die Erstellung von Verkehrswertgutachten benötigt der Sachverständige zahlreiche Bewertungsunterlagen. Diese befinden sich in der Regel im Zugriffsbereich des Eigentümers bzw. können durch ihn beschafft werden. Die Unterlagen werden vom Eigentümer bzw. vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt (als Original oder in Kopie).
Allgemein
- aktueller Grundbuchauszug (erhältlich beim Grundbuchamt des Amtsgerichtes)
- Auszug aus der Liegenschaftskarte (erhältlich beim Vermessungs- und Katasteramt)
- Baugenehmigungsunterlagen (erhältlich beim Bauamt) mit:
- Lageplan
- Bauzeichnungen bestehend aus Grundrissen, Ansichten und Schnitten, möglichst im Maßstab 1:100
- Flächenberechnungen (Wohn- bzw. Nutzflächen, Bruttogrundflächen (BGF) nach DIN 277)
- Baubeschreibung
- Auskunft über Altlasten (Altlastenkataster)
- Auskunft über Baulasten (Baulastenverzeichnis)
- Beschreibung wesentlicher durchgeführter Umbau-/Modernisierungsmaßnahmen der letzten Jahre mit Zeitpunkt und Kosten
- Energieausweis (falls vorhanden)
Bei Wohnungs- oder Teileigentum zusätzlich:
- Teilungserklärung (ggf. mit Nachträgen) inkl. Aufteilungsplan
- Protokolle der letzten drei Eigentümerversammlungen
- Angaben zur aktuellen Höhe der Instandhaltungsrücklage
Bei vermieteten Objekten zusätzlich:
- Mieterliste (mit Angaben bzgl. Nettokaltmiete, Mietvertragslaufzeit, Zeitpunkt der letzten Mieterhöhung) bzw. Mietverträge
- Aufstellung der nicht umlagefähigen Betriebskosten
Ortsbesichtigung
Der Sachverständige ist verpflichtet, die Grundstücke und baulichen Anlagen persönlich zu besichtigen. Für den Ortstermin sollte deshalb für die Zugänglichkeit aller Räume (Mietflächen, technische Räume, Kellerräume, Dachflächen usw.) gesorgt werden.
Zeitrahmen
Für eine Beauftragung zur Erstellung eines Verkehrswertgutachtens sollte beachtet werden, dass je nach Umfang des Auftrags die Bearbeitung nach Ortsbesichtigung und nach Vorliegen der vollständigen Bewertungsunterlagen mindestens vier Wochen in Anspruch nimmt.
Honorare
Das Honorar ist prinzipiell frei aushandelbar. Die BVS-Richtlinie zur Berechnung von Honoraren für Wertermittlungsgutachten über Immobilien gibt Honorarbandbreiten für einige Leistungen der Sachverständigen vor. Die Honorare können fallweise beim Sachverständigen abgefragt werden.
Das Grundhonorar beträgt mindestens 1500,- € (netto).
Vollmacht
Sofern vom Sachverständigen amtliche Unterlagen besorgt werden sollen, benötigt er hierfür eine Vollmacht. Ein Vordruck kann von unserem Sekretariat angefordert werden.